Unsere Geschichte

Dr. Neuling hat sich nach Abschluss seiner Ausbildung 1987 als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei niedergelassen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag zunächst im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere im Gesellschafts- und Vereinsrecht sowie den damit zusammenhängenden gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen.

Durch die zeitweise Kooperation mit einem Inkassoinstitut kam seit dem Jahr 1989 als weiterer Schwerpunkt der Kanzlei die Beitreibung von Forderungen hinzu.

Durch die vielfältige Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen im Zivilrecht bildeten sich als weitere Schwerpunkte der Tätigkeit das Arbeitsrecht, das Verkehrsrecht sowie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht heraus.

Seit 1993 befindet sich die Kanzlei in der Kieler Straße 2 in Hamburg-Altona.

Im Jahr 2004 schlossen sich RA Dr. Neuling und RA Heyse zur Partnerschaft zusammen.

Unser Spezialwissen

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im Zivilrecht. Hier sind wir insbesondere tätig im

  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Recht der Beitreibung von Forderungen
  • Gemeinnützigkeitsrecht